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Der Erblasser hat viele Möglichkeiten, das Schicksal
seines Nachlasses noch über den Tod hinaus zu bestimmen.
Insbesondere durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der
Erblasser seinen Willen noch nach seinem Tod durchsetzen. Auch bei
bereits geklärter Nachlassübergabe kann es zumindest für eine
Übergangszeit gute Gründe für den Einsatz eines fachlich versierten
Testamentsvollstreckers geben.
Bankhaus Gebr. Martin AG
Gern verwalten wir Ihren Nachlass als Testamentsvollstrecker
Unsere Aufgabe als Testamentsvollstrecker sehen wir darin, den
letzten Willen des Erblassers auszuführen. Zur Legitimation wird uns
auf Antrag vom Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis
ausgestellt. Darüber hinaus wird die Testamentsvollstreckung im
Erbschein vermerkt.
Im einzelnen können wir als Testamentsvollstrecker dazu berufen
sein, den Nachlass zu verteilen (sog. Abwicklungsvollstreckung)
oder den Nachlass über eine bestimmte Zeit zu verwalten (sog.
Dauervollstreckung). Natürlich kann auch beides gewollt sein.
Was der Erblasser gewollt hat, ist letztlich durch eine Auslegung
der letztwilligen Verfügung festzustellen.
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Bankhaus Gebr. Martin AG Testamentsvollstreckung
Sicherstellung einer reibungslosen Nachlassübergabe
Die Vorteile auf einen Blick:
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Sicherstellung einer reibungslosen Verwaltung und
Nachlassübergabe
Der Erblasser kann im Rahmen seines Testaments dem
Testamentsvollstrecker konkrete Handlungsanweisungen und
Auflagen für den Fall seines Todes auferlegen. Neben einer
ordnungsgemäßen Verwaltung, dies bedeutet für Sie eine
gewissenhafte und sorgfältige Ausführung der Tätigkeit, sind wir
als Testamentsvollstrecker immer bemüht, das uns anvertraute
Vermögen zu erhalten und nach Möglichkeit zu mehren.
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Konfliktvermeidung
Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers können
zuwiderlaufende Interessen einzelner Miterben neutralisiert
werden.
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Zuverlässiger Partner
Bei der Ausführung unserer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
können Sie sich auf einen zuverlässigen Partner beziehen
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Kompetenz und Arbeitsteilung
Es besteht die Möglichkeit mehrere Testamentsvollstrecker
nebeneinander einzusetzen, die jeweils eine bestimmte
Qualifikation aufweisen (Vermögensberater, Rechtsanwalt,
Steuerberater) und somit eine kompetente Verwaltung und
Aufteilung des Nachlasses sicherstellen. |
Hat der Erblasser außer der Anordnung der
Testamentsvollstreckung und der Berufung des Testamentsvollstreckers
nichts weiter verfügt, so haben wir, das Bankhaus Gebr. Martin, als
Testamentsvollstrecker den gesamten Nachlass abzuwickeln, also zu
verteilen. Dazu können wir den Nachlass in Besitz nehmen und über
Nachlassgegenstände verfügen. Bei mehreren Erben wird der Nachlass
entsprechend aufgeteilt und bis zu diesem Zeitpunkt verwaltet.
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