Bankhaus Gebr. Martin - Privatbank seit 1912

Wertpapiere

 

Anlagephilosophie   Risikostrategien   Produkte   Börsenpräsenz und Wertpapierabwicklung  
Online-Ordermöglichkeit   Ansprechpartner   Konditionen   Testamentsvollstreckung
 

Der Erblasser hat viele Möglichkeiten, das Schicksal seines Nachlasses noch über den Tod hinaus zu bestimmen. Insbesondere durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser seinen Willen noch nach seinem Tod durchsetzen. Auch bei bereits geklärter Nachlassübergabe kann es zumindest für eine Übergangszeit gute Gründe für den Einsatz eines fachlich versierten Testamentsvollstreckers geben.

Bankhaus Gebr. Martin AG
Gern verwalten wir Ihren Nachlass als Testamentsvollstrecker


Unsere Aufgabe als Testamentsvollstrecker sehen wir darin, den letzten Willen des Erblassers auszuführen. Zur Legitimation wird uns auf Antrag vom Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis ausgestellt. Darüber hinaus wird die Testamentsvollstreckung im Erbschein vermerkt.

Im einzelnen können wir als Testamentsvollstrecker dazu berufen sein, den Nachlass zu verteilen (sog. Abwicklungsvollstreckung) oder den Nachlass über eine bestimmte Zeit zu verwalten (sog. Dauervollstreckung). Natürlich kann auch beides gewollt sein. Was der Erblasser gewollt hat, ist letztlich durch eine Auslegung der letztwilligen Verfügung festzustellen.


 

Bankhaus Gebr. Martin AG Testamentsvollstreckung
Sicherstellung einer reibungslosen Nachlassübergabe


Die Vorteile auf einen Blick:
 
- Sicherstellung einer reibungslosen Verwaltung und Nachlassübergabe
Der Erblasser kann im Rahmen seines Testaments dem Testamentsvollstrecker konkrete Handlungsanweisungen und Auflagen für den Fall seines Todes auferlegen. Neben einer ordnungsgemäßen Verwaltung, dies bedeutet für Sie eine gewissenhafte und sorgfältige Ausführung der Tätigkeit, sind wir als Testamentsvollstrecker immer bemüht, das uns anvertraute Vermögen zu erhalten und nach Möglichkeit zu mehren.
 
- Konfliktvermeidung
Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers können zuwiderlaufende Interessen einzelner Miterben neutralisiert werden.
 
- Zuverlässiger Partner
Bei der Ausführung unserer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker können Sie sich auf einen zuverlässigen Partner beziehen
 
- Kompetenz und Arbeitsteilung
Es besteht die Möglichkeit mehrere Testamentsvollstrecker nebeneinander einzusetzen, die jeweils eine bestimmte Qualifikation aufweisen (Vermögensberater, Rechtsanwalt, Steuerberater) und somit eine kompetente Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses sicherstellen.

Hat der Erblasser außer der Anordnung der Testamentsvollstreckung und der Berufung des Testamentsvollstreckers nichts weiter verfügt, so haben wir, das Bankhaus Gebr. Martin, als Testamentsvollstrecker den gesamten Nachlass abzuwickeln, also zu verteilen. Dazu können wir den Nachlass in Besitz nehmen und über Nachlassgegenstände verfügen. Bei mehreren Erben wird der Nachlass entsprechend aufgeteilt und bis zu diesem Zeitpunkt verwaltet.


 

 

Anlagekonten
Girokonten
Wertpapiere
Finanzierung
Immobilien
Formularcenter
Reisezahlungsmittel
Geschenke